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Die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen ist kurzfristig um zwei Monate bis zum 31. August 2023 verlängert worden.

Eigentlich wäre die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen zum 30. Juni 2023 abgelaufen. Weil das Wirtschaftsministerium derzeit aber ein erhöhtes Aufkommen an Anträgen auf eine Fristverlängerung verzeichnet, hat man sich kurzfristig zu einer allgemeinen Fristverlängerung bis zum 31. August 2023 entschieden. Bis zu diesem Termin können nun die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten eingereicht oder im Einzelfall ein Antrag auf eine weitere Fristverlängerung bis maximal zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.